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Entwicklung der Mobilfunkantenne in Laufamholz

September 2003

Wie wir erfahren haben, hat die Diskussion am "runden Tisch Mobilfunk" zu Ergebnissen geführt, die insbesondere die durchgeführten Messungen elektromagnetischer Felder in der Umgebung von Mobilfunkanlagen betrafen. Diese Ergebnisse sollen demnächst einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Wir in Laufamholz sind sehr gespannt über den gegenwärtigen Stand der Diskussion, da wir in der letzten Zeit eine erhebliche Erweiterung der Mobilfunkanalage auf dem Hochhaus Schupfer Straße 4 ( S-Bahnhof Laufamholz ) beobachten konnten.

Hierzu wollen wir in der nächsten Zeit kritisch Stellung nehmen und bitten daher um Ihre aktive Mithilfe. Dazu wenden Sie sich bitte an den Vorstadtverein unter der Rufnummer 50 38 09.

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Oktober 2003

Nachdem in der letzten Zeit beim Vorstadtverein Nürnberg-Laufamholz massiver Protest gegen die erneute und erweiterte Installierung von Mobilfunkantennen auf dem Gebäude Hochhaus in der Schupfer Str. 4 und der Happurger Straße 8 ( Nähe Garten-Dehner ) eingegangen ist, sehen wir es als Auftrag unseres Vorstadtvereins an, zu diesem Thema eine Meinungsumfrage bzw. Unterschriftensammlung einzuholen.

So sehen wir es nicht mehr als zeitgemäß an, wenn vor dem Anbringen von Mobilfunkantennen die Bewohner und Anlieger des Hochhauses Schupfer Straße 4 nur über "Dachsanierungsmaßnahmen" bzw. in der Happurger Straße überhaupt nicht informiert werden.

Wir möchten Sie nicht in Ihrer individuellen Meinung beeinflussen. Sollten Sie jedoch - ebenfalls wie viele Anwohner von Laufamholz - eine Information und Aufklärung über eventuelle gesundheitliche Schäden durch den Betreiber bzw. durch den Grundstückseigentümer für nötig erachten, so tragen Sie sich bitte in der Unterschriftenliste ein, die wir dann für eine Aufklärungs- und Diskussionsveranstaltung in Laufamholz zum Anlaß nehmen werden. Der Termin wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Mit Anregungen wenden Sie sich bitte an Eike Brand Tel. 50 38 09.

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November 2003

In einer Übersichtskarte hat das Umweltamt der Stadt N¨rnberg mit Stand Oktober 2003 die aktuellen Mobilfunksender dargestellt. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Anlagen, die sich schwerpunktmäßig zwischen "Mittlerem Ring" und Altstadt verteilen.

Im Stadtteil Laufamholz lassen sich in dieser Karte bisher nur zwei Standorte erkennen: Schupfer Straße 4 ( Hochhaus ) und Laufamholz-/ Rehhofstraße. Doch damit nicht genug. Geplant sind folgende zusätzliche Mobilfunkstandorte: Happurger Staße 8 und Happurger Straße 17, Laufamholzstraße 78. Die Auswahl dieser Plätze erfolgt durch den sog. "Runden Tisch Mobilfunk", der von unterschiedlichen Interessengruppen besetzt ist. Durch die Auswahl der Meßpunkte im o.a. Gremium soll den vorliegenden Anfragen und Beschwerden der betroffenen Anwohner Rechnung getragen werden. Durch dieses Vorgehen wird u.a. ein Überblick über die für Nürnberg typischen Belastungszonen in der Umgebung von Mobilfunkanlagen gegeben, was ganz besonders wichtig ist für sensible Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Wohnbereiche.

Um die in der Praxis von Mobilfunkantennen ausgehenden elektromagnetischen Felder zu bewerten, veranlaßt das Umweltamt jährliche Messungen, die an besonders ausgewählten Stellen vorgenommen werden.

Wer immer diese Standorte aussucht und ihre Sensibilität festlegt - in unserem Ortsteil fand bisher noch keine solche Messung statt.

Der Vorstadtverein hat sich jedoch dafür eingesetzt, daß auch an den hiesigen Standorten Messungen durchgeführt werden, die in einer Info-Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden müssen, ehe neue oder verdichtete Altstandorte ausgebaut werden.

Obwohl Kindergärten, Schule und umfangreiche Wohngebiete die Standorte umgeben, sind wir offensichtlich noch nicht genügend als sensibler Standort für das Gefährdungspotential anerkannt. Wir haben daher eine Unterschriftenaktion eingeleitet, die von vielen engagierten Helfern unterstützt wird. Viele Anrufe, Ansprachen und Mitteilungen Laufamholzer Bürger haben uns erreicht, die uns ihre persönlichen Sorgen, Ängste und Informationsdefizite mitteilten. Wir sind der Auffassung, daß wir als mündige Bürger zu Recht in den Such- und Informationsprozeß mit eingebunden werden müssen und nicht erst durch das Aufstellen von Antennen vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Internet-Auskünfte hierzu bei der Stadt Nürnberg unter www.umwelt.nuernberg.de

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Sitzung "Runder Tisch Mobilfunk" 9.3.2004

Der Vorstadtverein ist ständiges Mitglied bei den Sitzungen des "Runden Tisches Mobilfunk". Er wird dort vertreten durch unser Mitglied Herrn Hans Wagner, der es für uns erreichte, dass die Laufamholzer Standorte Happurger Straße 8 und Schupfer Straße 4 in die Liste der diesjährigen Messungen des Umweltamtes aufgenommen wurden. Das Protokoll dieser Sitzung kann bei uns eingesehen werden, Tel. 503809. Wir werden weiter berichten.

Ihr VNL

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Mobilfunk, ein Thema, das bewegt.

Eine wachsende Zahl von Mobilfunkantennen auf Dächern im Stadtgebiet, die ständig steigende Zahl neuer Mobilfunktelefone -im Jahr 2004 wurden allein in Deutschland rund 18 Millionen neue Geräte verkauft, im Jahr zuvor (2003) waren es 14,6 Millionen Geräte - International derzeit geschätzt rund 1,7 Milliarden sog. "Handys" im Gebrauch von Benutzern, bis 2010 dürfte die Zahl -hochgerechnet - auf drei Milliarden steigen: Eine Entwicklung, die dazu führt, daß sich immer mehr kritische Bürger auch in unserem Land sensibel mit möglichen Gefahren, ausgehend von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, ausgelöst durch Mobilfunkantennen und Mobilfunktelefone auseinandersetzen.

Mobilfunk ist jedoch keineswegs eine neue moderne Technik: Zur Navigation und zur Ortung in der Seefahrt und im Flugverkehr sind Funkverbindungen seit langem üblich und lebensnotwendig. Sicherheitskräfte und Rettungsdienste sind auf solche Kommunikationsmittel angewiesen. Rundfunk und Fernsehen, Mikrowellengeräte im Haushalt und medizinische Diagnostik und Therapie, um nur einige Beispiele zu nennen, sind ohne den Einsatz hochfrequenter elektromagnetischer Felder nicht möglich. Aspekte, die in der aktuellen Diskussion leider häufig übersehen werden.

Unbestritten Anlaß zu Bedenken kann und muß aber der häufig zu beobachtende gedankenlose Umgang mit dem "Handy" geben: Nahezu immer und fast überall telefonisch erreichbar zu sein - die Versuchung ist groß und das Angebot an Mobiltelefonen immer neuer Generationen umfassend und aus Konkurrenzgründen beim Erwerb finanziell verlockend. Mit dem Kauf eines Mobiltelefons und dem Abschluß eines Vertrags erwirbt der Käufer das Recht auf nahezu unbegrenzte Nutzung seines Geräts und dem Mobilfunkbetreiber entsteht die Verpflichtung, seine Dienste zur Verfügung zu stellen. Dies kann aber nur gewährleistet werden durch ein flächendeckendes Netz von Basisstationen, eben den oft weithin sichtbaren Mobilfunkantennen. Dieser Zusammenhang wird häufig übersehen, wenn Kritik vor allem an den Mobilfunkbetreibern geübt wird.

Die Diskussion um mögliche Probleme beim Mobilfunk ist aber nicht neu. Die Bundesregierung hat bereits im Dezember 1996 mit der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" erstmals eigene Regelungen zum Schutz vor ionisierenden Strahlen getroffen. Damit soll dem Gesundheitsschutz und der Rechtssicherheit bei der Errichtung und dem Betrieb von bestimmten ortsfesten Sendefunkanlagen, darunter auch ortsfesten Mobilfunk-Basisstationen, Rechnung getragen werden. Allerdings gelten die, in dieser Verordnung - kurz 26.BImSchV - genannten Grenzwerte nur für ortsfeste Anlagen, aber nicht für mobile Geräte, und damit nicht für die Mobil-TELEFONE. Für diese Endgeräte wurde eine internationale Empfehlung ausgegeben, die eine "spezifische Absorptionsrate" vorsieht; Deutsche "Handys" sollen dabei unter einem Wert von 2 Watt (D-Netz) bzw. 1 Watt (E-Netz) Sendeleistung bleiben, als Grenzwerte für die vom Körper aufgenommene Energie beim Gebrauch des Mobiltelefons. Hintergrund ist die häufig übersehene Tatsache, daß vom Mobiltelefon aber auch vom schnurlosen Handapparat im Haushalt bei der Benutzung hohe elektromagnetische Felder in unmittelbarer Nähe des Körpers aufgebaut werden

Zuständig für die Genehmigung neuer ortsfester Funkanlagen ist die "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post", die Anlagen mit einer Standort-Bescheinigung zertifizieren muß. Genehmigungsfrei sind nach der Bayerischen Bauordnung bei Vorliegen der Standort-Bescheinigung Sendemasten bis zu einer Höhe von 10 Meter erforderlich. Der Gesetzgeber - in erster Linie der Bundesgesetzgeber - läßt den Kommunen praktisch keinen rechtlichen Handlungsspielraum: Wenndie gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, können Mobilfunk-Betreiber ihre Antennen errichten - in aller Regel auf Gebäuden privater Eigentümer und gegen entsprechendes Entgelt; dem Umweltamt der Stadt Nürnberg müssen neue oder wesentlich geänderte Mobilfunkantennen lediglich angezeigt werden. In diesem engem Spielraum ist es der Stadt Nürnberg gelungen -Stichwort "Runder Tisch"- doch ein gewisses Mitspracherecht bei der Errichtung neuer Sendeanlagen zu erreichen. Dies soll in einem späteren Beitrag dargestellt werden.

Hans Wagner

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Mobilfunk 2. Teil

"Naila-Studie" und "Bamberger Appell" - das Presse und Fernsehen haben darüber berichtet. In beiden Fällen wird - meist kontrovers - diskutiert über die thermischen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Menschen. In der oberfränkischen Stadt Naila haben fünf niedergelassene Ärzte in einer Pilotstudie über einen Zeitraum von 10 Jahren untersucht, welche Auswirkungen von einer dort installierten Mobilfunk-Basisstation ausgehen können auf von ihnen betreute Patienten, die innerhalb und außerhalb eines 400-m Umkreises um die Mobilfunkantenne leben. Das Ergebnis der Studie war Thema einer Diskussion im Nürnberger Stadtrat; in einer ausführlichen Stellungnahme hat sich auch das Bundesamt für.

Strahlenschutz zu dieser Studie geäußert - abzurufen über das Internet.

In Bamberg hat im vergangenen Jahr eine große Anzahl von Medizinern einen Appell unterzeichnet, in dem auf die Gefahren der Mobilfunk-Technologie warnend hingewiesen wird. Gefordert wird, Grenzwerte, Sendeleistungen und Funkbelastungen zu reduzieren und die Stadtverwaltung wird aufgefordert einen Ausbaustop für Sendeanlagen zu beschließen. Der Vorstadtverein Laufamholz plant eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit Experten zu diesem Thema. Das Umweltamt der Stadt Nürnberg rät zu verantwortungsvollem, gesundheitsbewußtem Gebrauch des Mobilfunktelefons und wo immer möglich zur Benutzung des Schnurtelefons.

Informationsmaterial vermittelt gerne Ihr Vorstadtverein.

Hans Wagner

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Volksbegehren zum Mobilfunk

In Ergänzung mit o.a. Artikel möchten wir auf die Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk!" im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 12 hinweisen.

Danach finden Sie die Möglichkeit, sich vom 5. - 18. Juli 2005 in der Stadt Nürnberg in 15 genau festgelegten Eintragungsbezirken mit Ihrer Unterschrift zu beteiligen:

In unserer Nähe ist wieder das Loni-Übler-Haus in der Marthastraße 16 für Sie geöffnet: Montag - Freitag von 15-18 Uhr. Selbstverständlich können Sie Ihre Unterschrift auch bei anderen Dienststellen abgeben.

Mit dem Antrag will die Ökologisch-demokratische Partei (ÖDP) erreichen, dass künftig sämtliche Sendemasten - und nicht nur Anlagen über 10 m Höhe - einer Genehmigungspflicht unterliegen und die Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan verankert wird.

Wie wir auch schon mehrfach berichtet und erfahren haben, sehen viele Menschen die wachsende Verbreitung des Mobilfunkts durch Antennen, Masten usw. sowie die zunehmende Abhängigkeit - vor allem junger Menschen - vom Handy mit Besorgnis. Käme ein erfolgreicher Volksentscheid zustande, würde er zu folgenden Ergebnissen führen:

... dass die Kommunen ein gesetzlich garantiertes Mitwirkungsrecht bei der Planung neuer Mobilfunkstationen erhalten

... dass sich Bürger in Stadtratssitzungen über diesbezügliche Bauanträge informieren können, um ihre Rechte rechtzeitig wahrnehmen zu können

... dass Nachbarn in die Planung einbezogen werden müssen

... dass die Mobilfunkbetreiber bestimmte Antennen höher setzen würden (d.h. weniger belastend für die Umgebung, wenn auch für Standorte unter 10 m eine Baugenehmigung erforderlich wäre)

... dass ein erfolgreicher Volksentscheid in Bayern zu einer Senkung der Grenzwerte auf Bundesebene führen könnte.

Wir meinen:

Wir wissen auch, dass es inzwischen ohne Handys nicht mehr geht. Aber durch unsere Einwände soll die Industrie gezwungen werden, sich intensiv um Alternativen für strahlungsarme Kommunikationstechniken zu bemühen! Es kann doch wohl nicht sein, dass auf einer Nürnberger Schule ein Antennenmast eingerichtet wird, um den Schulkindern einen optimalen störungsfreien Empfang zu gewährleisten!

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