HOME  |  Projekte  |  S-Bahnbebauung in Laufamholz

Bebauung des S-Bahnhofes Laufamholz

Bebauung S-Bahnhof Laufamholz

Erneuter Antrag der DB zur Bebauung des ehem. "Zeitelhack"-Geländes

Der Vorstadtverein Nürnberg-Laufamholz hat sich mit folgendem Schreiben an den OB gewandt mit der Bitte um erklärende Information:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Maly,

der Vorstadtverein - informiert durch betroffene Bürger und Berichte aus der Stadtverwaltung - möchte Sie hiermit bitten, den Stadtratsbeschluss vom 23.1.2003 zur Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 4503 zügig fortzuführen.

Diese Bitte entspricht einem Beschluss des Erweiterten Vorstandes des VNL, der sich am 16.11.2005 über den Sachstand zur Bebauung des Ladehofes Nürnberg-Laufamholz informierte und auch mit den anwesenden örtlichen Stadträten Prof. Dr. H. Beck und Thorsten Lunz über die Konsequenzen diskutierte.

Die Anwesenden sahen keinen Grund für eine "schnelle Lösung" zugunsten der DB, die eine Genehmigung nach § 34 BauGB ermöglichen soll, nur um die Entwicklung der Flächen zu beschleunigen. Sie waren vielmehr der Auffassung, dass eine objektive Beurteilung nur in einer Abwägung aller Betroffenen erfolgen kann. Mit ihnen sollte - wie auch Herr Baumann im Bürgergespräch am 18.3.2003 den Laufamholzern versprach - die Entwicklung der Flächen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich erörtert werden. Damit sollen die Bürger Gelegenheit zu detaillierten Äußerungen erhalten.

Auf absolutes Unverständnis stößt hier der eingeschlagene Weg, mit der DB ein einseitiges Abkommen zu schließen, um die privatwirtschaftliche Vermarktung der Grundstücke zu beschleunigen.

Die Unterzeichner empfehlen, erneute Verhandlungen mit der DB zuführen u.a. mit dem Ziel, die Umweltbilanz in der Stadt nicht noch mehr in die negativen Zahlen rutschen zu lassen (siehe Artikel in der NN vom 18.11.2005 " Ökokonto soll ins Plus kommen ").

Dieser u.a. auch von Herrn Baureferenten Baumann formulierte umweltpolitische Ansatz sollte auch für Laufamholz Gültigkeit haben.

Der Amtsschimmel wiehert

Sehr geehrter Herr Brand,

Sehr geehrter Herr Dr. Zadikian,

zu Ihrem Schreiben vom 08.12.2005 kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Fläche des ehem. Ladebahnhofs Laufamholz ist im Flächen-nutzungsplan der Stadt Nürnberg (FNP-Neu), der zur Zeit bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorliegt, als Wohnbaufläche ausgewiesen. Auch bereits in der Rahmenvereinbarung, die die Stadt Nürnberg mit der OB AG geschlossen hat, ist für diese Fläche eine Wohnungsnutzung einvernehmliche Vorstellung angegeben. Damit wurde die grundsätzliche Nutzung dieser Fläche vom Stadtrat festgelegt.

Die Absicht, eine Bebauung nach § 34 BauGB zu ermöglichen und den eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4508 nicht fortzuführen bedeutet nicht, wie Ihnen auch bereits am 12.01.2006 bei Ihrem Gespräch mit Herrn Baureferenten Baumann erläutert worden ist, dass die Interessen der Nachbarn und der Umwelt dabei zu kurz kommen müssen.

Zurzeit wird auf Wunsch des Stadtplanungsausschusses mit der OB Slmm als Grundstückseigentümer über eine Nachbesserung des vorliegenden Antrages auf Vorbescheid verhandelt. So soll statt des geplanten Pultdaches eine Bebauung mit 1 + 0 (Satteldach) zur Ausführung kommen, eine Auflockerung der Bebauung im westlichen Teil erreicht werden und Gespräche mit den Nachbarn bezüglich eines Grunderwerbes geführt werden. Sollten diese Verhandlungen erfolgreich sein, halte ich es nach wie vor für richtig, auf die Fortführung des eingeleiteten Bebauungsplanes zu verzichten, zumal dieser nach Einschätzung unserer Fachleute keine wesentlichen anderen Ergebnisse bringen würde. Selbstverständlich entscheidet dies aber letztlich der zuständige Stadtratsausschuss

Ich möchte auf jeden Fall die Gelegenheit nutzen, Ihnen nochmals deutlich zu machen, dass meine Verwaltung alle Anstrengungen unternimmt, in den Vorbescheid all diese Punkte einzuarbeiten, die Ihnen und den Mitgliedern des Stadtrates am Herzen liegen.

Sollte eine ein vernehmliche Lösung mit der Bahn oder einem eventuellen späteren Käufer der Fläche nicht zustande kommen, bleibt als letztes Mittel immer noch die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens, das von der Stadt Nürnberg in einem solchen Fall auch konsequent mindestens bis zur Planreife geführt werden würde.

Ein Abdruck dieses Schreibens ergeht mit gleicher Post auch an Ihre Mitunterzeichner Herrn Stadtrat Prof. Dr. Hartrnut Beck und Herrn Stadtrat Thorsten Lunz.